Vorfahrt für E-Mobile: Mindestens 300.000 umweltfreundliche E-Fahrzeuge sollen bis 2020 auf Deutschlands Straßen unterwegs sein. Damit die Elektromobilität weiter an Fahrt gewinnt, unterstützt die Bundesregierung deshalb den Erwerb von Elektroautos durch Förderprogramme und steuerliche Vorteile. Zehn Jahre sind reine Elektrofahrzeuge zum Beispiel von der Kfz-Steuer befreit. Und wer sein Elektroauto bei seinem Arbeitgeber aufladen kann, wird sich freuen: Die Bereitstellung des Stroms wird vom Finanzamt nicht mehr als geldwerter Vorteil gewertet. Damit müssen Arbeitgeber seit dem 1. Januar 2017 den abgegebenen Strom auch nicht mehr messen und dokumentieren. So profitieren sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen von weniger Bürokratie und geringeren Abgaben.
Zudem treibt der Staat den Ausbau der Infrastruktur voran und hilft Kommunen und Unternehmen bei der Errichtung von Ladestationen. Zusätzlich gewährt die staatliche Förderbank KfW * Unternehmern günstige Kredite zur Finanzierung von E-Autos und Ladestationen.
*Es gelten die Fördervoraussetzungen der KfW.