Elektromobilität Fragen und Antworten

Fragen und Antworten

Allgemeine Fragen

Was sind die Vorteile von Elektroautos?

Elektrisch zu fahren, macht viel Spaß, ist gut für die Umwelt und kostengünstig. Denn: Strom tanken ist günstiger als Benzin tanken. Sie können sogar „umsonst“ fahren – sofern Sie über eine Photovoltaikanlage Ihre eigene Sonnenenergie tanken. Ein weiterer Vorteil von Elektroautos: Hohe Drehmomente stehen jederzeit zur Verfügung. Dadurch besitzen selbst kleinere Elektroautos mit niedriger kW-Leistung eine hohe Beschleunigung. Zudem ist beim elektrischen Fahren der Komfort hoch. Elektroautos erzeugen nämlich keine Vibrationen, die Beschleunigungswerte überraschen immer wieder, und die Laufruhe ist enorm.

Warum die Elektromobilität die Zukunft ist

Elektromobilität ist bereits heute alltagstauglich und technisch ausgereift. Immer mehr Leute legen sich daher ein Elektroauto zu. Man rechnet damit, dass mit steigernder Marktdurchdringung in Zukunft die Preise für Elektrofahrzeuge weiter sinken werden und das Preisniveau von Verbrennungsmotoren erreichen – und das bei viel günstigeren Unterhalts- und Wartungskosten.

Elektroautos sind für den normalen Gebrauch, zum Beispiel für das tägliche Pendeln zur Arbeit oder die Fahrt zum Supermarkt, bestens geeignet.

Auch der Aufbau der Ladeinfrastruktur wird vorangetrieben. Aktuell gibt es deutschlandweit – insbesondere in Ballungsräumen – viele Tausend Ladepunkte. Bis zum Jahr 2020 ist sogar eine flächendeckende öffentliche Ladeinfrastruktur vorgesehen. Auch der Ausbau an Schnellladesäulen entlang von Autobahnen ist in Planung.

Welche Reichweite hat ein Elektrofahrzeug?

Die Reichweite eines Elektrofahrzeugs hängt von mehreren Faktoren ab. Zum einen von der Kapazität des Antriebsakkus. Grundsätzlich gilt hierbei: Je größer die Akkukapazität, desto größer die Reichweite. Zum anderen von der bezogenen Leistung des Fahrzeugs. Hier geht es nicht um die Maximalleistung, sondern um die tatsächlich benötigte Leistung, die wiederum ebenfalls von verschiedenen Faktoren abhängt: Gewicht des Fahrzeugs, Streckenprofil, Fahrweise sowie Zusatzverbrauchern wie Heizung oder Klimaanalage.

Moderne Bordcomputer berechnen die verbleibende Reichweite relativ zuverlässig und berücksichtigen den Energieverbrauch aller Aggregate sowie der bisherigen Fahrweise. Die Faustregel zur Berechnung der Reichweite lautet: Akkukapazität ÷ Verbrauch/100 km = Reichweite.

Fortschritte in der Batterieforschung machen es zudem möglich, dass die Reichweiten elektrischer Fahrzeuge künftig immer größer werden.

Was kostet der Strom für ein Elektrofahrzeug auf 100 Kilometer?

Die Stromkosten pro 100 Kilometer sind im Vergleich zu Benzinern um einiges günstiger.

Ein Beispiel: Ein Elektroauto verbraucht auf 100 Kilometer 15 kWh Strom. Bei einem Strompreis von 25 Cent/kWh betragen die Energiekosten 3,75 Euro. Bei einem Verbrennungsmotor eines Benziners mit einem Verbrauch von 6,5 Litern pro 100 Kilometer Super und einem Literpreis von 1,35 Euro betragen die Energiekosten 8,78 Euro – also mehr als das Doppelte als bei einem Elektroauto.

Wie lange dauert eine Ladung?

Abhängig von der Leistung Ihres Autos, lädt die Batterie des Fahrzeugs in 30 Minuten wieder zu 80 Prozent auf. Zu diesem Zeitpunkt hat das Auto je nach Modell bereits eine Reichweite von 150 bis 380 Kilometer. Grundsätzlich gilt: Das Elektroauto lädt, während Sie schlafen, arbeiten oder einkaufen. Wichtig ist es, festzustellen, wie viele Kilometer Sie pro Tag maximal fahren. Mit dieser Kilometeranzahl können Sie checken, ob Ihre Batterie ausreichend geladen ist, um diese Distanz zu schaffen. Für Langstrecken sollen zukünftig Schnelllader an den Autobahnen zur Verfügung stehen.

Fragen von Privatkunden

Warum brauche ich eine Ladebox? Kann ich mein E-Auto nicht auch an der heimischen Steckdose laden?

Grundsätzlich ist eine Notladung über einen normalen Stromanschluss (Schukosteckdose) möglich. Da aber eine haushaltsübliche Steckdose nicht für das dauerhafte Laden (in der Regel sechs bis acht Stunden) ausgelegt ist, besteht im Extremfall das Risiko von Kurzschlüssen oder Kabelbränden. Aus Sicherheitsgründen wird daher dringend das Laden über die E.ON-Ladebox empfohlen. Diese hat spezielle Schutzsysteme und ermöglicht zudem ein bis zu sechs Mal schnelleres Laden im Vergleich zur Haushaltssteckdose. Vorgelagerte Schutzsysteme wie ein Leitungsschutzschalter sowie ein Fehlerstrom-Schutzschalter sorgen für maximale Sicherheit. Und gemäß Mode-3-Standard fließt der Strom erst, wenn das Ladekabel richtig gesteckt wurde und eine wechselseitige Identifizierung zwischen Fahrzeug und Ladestation stattgefunden hat.

Investieren Sie in ein sicheres Laden Ihres Elektroautos mit den E.ON Ladestationen Smart oder Power und lassen Sie sich dafür mit einem 50 € Bonus auf Ihren Stromtarif belohnen. Egal, ob Sie bereits einen Stromtarif bei E.ON haben oder Neukunde sind - Sie erhalten beim Kauf einer Wallbox als Dankeschön 50 € auf Ihren Stromvertrag gutgeschrieben. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserem Flyer (pdf).

Kann ich mein Elektroauto auch woanders aufladen, zum Beispiel an einer öffentlichen Ladesäule?

Ja, denn: Grundsätzlich sind Sie mit Ihrem Elektroauto nicht an eine Ladestation gebunden. Sofern eine entsprechende Infrastruktur vorhanden und mit Ihrem Elektroauto kompatibel ist, können Sie dieses selbstverständlich auch an anderen Orten aufladen.

Ich möchte eine Ladebox in einem älteren Gebäude installieren. Müssen dafür die Leitungen eventuell ausgetauscht werden?

Dies sollte zunächst von den Elektrofachleuten von E.ON geprüft werden. Unsere Experten werden eine Standortbesichtigung vornehmen und den Installationsbedarf ermitteln, der notwendig ist, um Ladelösungen für Elektroautos bei Ihnen zu installieren.

Kann ich die Ladebox auch problemlos an der Außenwand installieren? Ist die Box feuchtigkeitsresistent?

Die E.ON-Ladebox ist für den Innen- wie Außeneinsatz geeignet (Gehäuse mit Spritzwasser- und Staubschutz gemäß IP54). Für Temperaturen zwischen minus 25 und plus 40 Grad Celsius ist der Betrieb garantiert.

Was passiert, wenn ich den Ladevorgang abbrechen muss? Oder wenn ich das Elektroauto über mehrere Tage an der Ladebox lasse?

Die meisten Elektroautos fahren mit Lithium-Ionen-Batterien und besitzen ein integriertes „Batterie-Ladungs-Management-System“, welches das Laden des Autos optimal steuert. Sobald die Batterie Ihres Elektroautos vollständig geladen ist, stoppt auch der Stromfluss.

Wo kann ich überall laden?

Sie können Ihr Auto dort laden, wo Sie parken. Sie müssen nicht mehr zu einer Tankstelle fahren, sondern haben Ihre private Tankstelle quasi direkt bei sich zu Hause. Alternativ können Sie mittlerweile auch Tausende öffentliche Ladestationen nutzen. In Zukunft werden immer mehr dieser Ladepunkte errichtet. Zudem werden künftig Schnelllader an Autobahnen aufgebaut, um größere Strecken überbrücken zu können. Mit einem Stromvertrag von Ihrem Stromversorger können Sie dann ganz einfach dort laden.

Wie bezahle ich an einer öffentlichen Ladesäule?

Die Abrechnung erfolgt an öffentlichen Ladestationen über den Betreiber oder einen der Roaming-Partner. Je nach Anbieter werden unterschiedliche Abrechnungsmethoden angeboten.

Eine Möglichkeit ist das Abschließen eines Vertrags mit einem Mobilitätsanbieter, der entweder selbst Betreiber von Ladestationen ist und/oder mit anderen Betreibern im Rahmen einer Roamingpartnerschaft zusammenarbeitet. Sie erhalten in diesem Fall eine Kundenkarte, mit der Sie sich an den Ladestationen autorisieren und Ihr Fahrzeug so laden können.

Alternativ bieten einige Betreiber auch eine Autorisierung per SMS an. Hierzu senden Sie eine Kurzmitteilung mit der Nummer der Ladestation an den Betreiber der Ladestation. Wenn Ihre Telefonnummer dort einem Vertrag zugeordnet ist, erfolgt die Freischaltung der Ladestation – und das Laden kann beginnen. Die Abrechnung erfolgt in beiden Fällen über ein Kundenkonto bei Ihrem Mobilitätsanbieter.

Eine weitere Möglichkeit ist die Zahlung per Prepaid-Karte. Wenn Sie Letztere gekauft haben, können Sie im Rahmen des verfügbaren Guthabens an jeder Ladestation laden, die diese Karte akzeptiert.

Spare ich durch ein Elektrofahrzeug Steuern?

Elektrofahrzeuge sind auf fünf Jahre nach der Anmeldung von der Kfz-Steuer befreit. Derzeit ist sogar eine Verlängerung der Steuerbefreiung auf bis zu zehn Jahre im Gespräch. Zudem bestehen Überlegungen, Fahrern von Elektrofahrzeugen besondere Privilegien einzuräumen – etwa das Benutzen von Busspuren oder bestimmten Parkplätzen.

Fragen von Geschäftskunden

Warum sollte sich ein Unternehmen mit dem Thema Ladeinfrastruktur auseinandersetzen?

Elektromobilität wird als Thema in der heutigen Zeit immer wichtiger. Fahrzeuge, die elektrisch betrieben werden, belasten die Umwelt nicht und fahren nahezu frei von Schadstoffen und Lärm. Da die Lärm- und CO2-Belastung allgemein immer mehr zunimmt, ist es wichtig, dass Unternehmen mit gutem Beispiel vorangehen, um diese Belastungen zu minimieren. Unternehmen können ihren Beitrag zur flächendeckenden Verbreitung von Elektrofahrzeugen leisten, indem sie ihre Mitarbeiter beim Umstieg auf ein Elektroauto unterstützen.

Welche Leistungen muss das Unternehmen erbringen?

Das Unternehmen stellt E.ON Raum in Form von Parkplätzen zum Aufstellen der Ladestationen zur Verfügung. Je Ladestation bedarf es zweier angrenzender, barrierefreier Parkplätze, die einzig von Elektroautos genutzt werden dürfen.

Was sind die Vorteile für ein Unternehmen?

Das Unternehmen kann ohne großen Aufwand oder große Investitionen einen wichtigen Beitrag für den Umweltschutz leisten. Indem es seinen Mitarbeitern und Kunden Ladestationen zur Verfügung stellt, trägt es zur steigenden Nutzung von Elektrofahrzeugen bei.

Wo sollte die Ladestation aufgestellt werden? Welche Kriterien beeinflussen die Wahl des Standorts?

Die Wahl des geeigneten Standorts erfolgt im Austausch zwischen dem Unternehmen und E.ON. Wichtig hierbei ist, dass die Stationen gut sichtbar aufgebaut werden; dass sich an jede Ladestation zwei angrenzende, permanent barrierefreie Parkplätze anschließen; dass eine ausreichende Anschlussleistung, Bodenbeschaffenheit sowie eine gleichmäßige Verteilung der Ladestationen gewährleistet sind.

Wie sehen das Vorgehen und der zeitliche Rahmen aus? Wie lange dauert es, bis ein Unternehmen die ersten Ladestationen zur Verfügung stellen kann?

Die Umsetzung kann relativ schnell beginnen: Hat sich ein Unternehmen zu einer Kooperation im Bereich der Ladeinfrastruktur mit E.ON entschieden, wird zunächst nach passenden Standorten für die Ladestationen gesucht. Außerdem wird festgelegt, wie viele Ladestationen das Unternehmen bereitstellen möchte. Es wird außerdem ein Konzept erarbeitet, das festhält, wie die Stationen bestmöglich in die Infrastruktur des Unternehmens integriert werden können.

Was fördert die Bundesregierung, und wie kann ein Unternehmen davon profitieren?

Seit Anfang 2017 fördert die Bundesregierung, genauer das Bundesverkehrsministerium, den Aufbau von Normal- und Schnellladeinfrastruktur im öffentlich zugänglichen Bereich. Sowohl die Ladehardware (Ladesäulen, Wallboxen et cetera) als auch Installation und Netzanschluss werden gefördert. Förderfähig ist die Ladeinfrastruktur grundsätzlich dann, wenn sie öffentlich zugänglich ist, sechs Jahre betrieben wird und mit zertifiziertem Ökostrom beliefert wird.Die konkreten Fördervoraussetzungen finden Sie unter:

Link

Wie hoch ist die Förderung einer Ladeinfrastruktur?

Gefördert wird der Kauf, die Installation sowie der Netzanschluss. Für Ladehardware und Installation gilt eine Förderobergrenze von 6.000 Euro und für den Netzanschluss eine Obergrenze von 5.000 Euro (das Beispiel gilt für Ladestation Professional und Ladestation Display mit zwei Ladepunkten).

Wie sieht das Angebot von E.ON für Unternehmen aus?

Sie als Unternehmen entscheiden sich dafür, die Ladehardware von E.ON errichten zu lassen. E.ON übernimmt für Sie die aufwendige Beantragung der Fördermittel für Ladehardware, Netzanschluss und Installation. Sobald die Förderzusage von der Bundesregierung vorliegt –  in der Regel zwei bis drei Monate nach Beantragung – beginnt E.ON mit der Installation der Ladeinfrastruktur. Spätestens sechs Monate nach Förderzusage muss die Ladeinfrastruktur in Betrieb genommen werden.

Was muss ein Unternehmen tun, um die Förderung zu erhalten?

Sie als Unternehmen unterzeichnen eine Absichtserklärung, das Vorhaben mit E.ON umzusetzen. Damit erlauben Sie E.ON, die Förderung für Sie zu beantragen. Die Förderung gilt für Ihr Projekt und ist nicht auf andere übertragbar. Nach Inbetriebnahme weisen wir dem Fördermittelgeber die korrekte Verwendung der Fördermittel nach. Sie stellen sicher, dass die Ladestation mit Grünstrom beliefert wird und für mindestens sechs Jahre in Betrieb sein wird. E.ON Ihnen gerne ein passendes Angebot.

Was passiert, wenn ich keine Förderzusage erhalte?

Erhalten Sie keine Förderzusage, gibt es mehrere Möglichkeiten.

Möglichkeit 1: Sie setzen Ihr Vorhaben wie geplant mit E.ON um. Es gelten die dann zu verhandelnden Preise.

Möglichkeit 2: Sie verschieben Ihr Vorhaben, und E.ON nimmt am zweiten Förderaufruf, voraussichtlich 07/2016, für Sie teil.

Möglichkeit 3: Sie nehmen bedauerlicherweise Abstand von einer Umsetzung Ihres Vorhabens mit E.ON.

Kann ich an der Wallbox/der Ladesäule Strom verkaufen?

Ja. Sie können über den Tarif an der Ladesäule individuell entscheiden. Für unterschiedliche Kundengruppen können unterschiedliche Preise hinterlegt werden – etwa günstigere Preise für Mitarbeiter. Wir beraten Sie hier gerne, was marktübliche Preise sind, und hinterlegen die Preise für Ihre Ladestation in unserem IT-System. Die Abrechnung mit den Elektrofahrzeugnutzern übernimmt E.ON für Sie. Dafür ist ein zusätzlicher Servicevertrag erforderlich. Die Rückverrechnung der an der Ladesäule entstandenen Umsätze erfolgt quartalsweise auf ein Konto Ihrer Wahl.

Wer ist für die Stromversorgung am Standort der Ladestationen verantwortlich?

Die Stromversorgung können Sie selbst beauftragen oder E.ON mit der Belieferung betrauen. Die Kosten für den verbrauchten Strom der Ladesäule trägt der Betreiber der Ladesäule. Im Pachtmodell ist immer E.ON der Betreiber der Ladestation. Entscheiden Sie sich für das Kaufmodell, machen wir Ihnen gerne ein passendes Angebot mit zertifiziertem Ökostrom.

Was passiert, wenn die Station defekt ist oder ein Problem auftritt?

Sie können selbst entscheiden, welche technischen Services E.ON für Sie übernehmen soll und was in Ihrem Verantwortungsbereich liegt.

Kann jeder sein Auto an der Ladestation aufladen?

Ja, jeder Fahrer eines Elektroautos kann dieses an einer Ladestation aufladen. Die Ladestation ermöglicht einen diskriminierungsfreien Zugang zu zwei Ladepunkten. Der Steckertyp 2 ist im Jahr 2013 von der EU-Kommission als Standard festgelegt worden und universell für alle Elektroautos nutzbar.

E.ON kann dem Elektrofahrzeugnutzer eine RFID-Ladekarte zur Verfügung stellen, die in ganz Deutschland sowie im Ausland das Laden von Elektroautos ermöglicht. Diese Karte ist keine Bedingung für die Nutzung der Ladestationen – auch RFID- und Ladekarten anderer Anbieter können genutzt werden. Für Kunden ohne Ladekarte besteht die Möglichkeit, direkt vor Ort eine Bezahlung vorzunehmen. Voraussetzung dafür ist eine Kreditkarte. Die Abwicklung erfolgt per mobile Website oder APP.

Fragen von Kommunen

Warum sollte sich eine Kommune mit dem Thema Ladeinfrastruktur auseinandersetzen?

Elektromobilität wird als Thema in der heutigen Zeit immer wichtiger. Fahrzeuge, die elektrisch betrieben werden, belasten die Umwelt nicht und fahren nahezu frei von Schadstoffen und Lärm. Da die Lärm- und CO2-Belastung allgemein immer mehr zunimmt, ist es wichtig, dass Kommunen mit gutem Beispiel vorangehen, diese Belastungen zu minimieren.

Welche Leistungen muss die Kommune erbringen?

Die Kommune stellt E.ON Raum in Form von Parkplätzen zum Aufstellen der Ladestationen zur Verfügung. Je Ladestation bedarf es zweier angrenzender, barrierefreier Parkplätze, die einzig von Elektroautos genutzt werden dürfen.

Was sind die Vorteile für eine Kommune?

Die Kommune kann ohne großen Aufwand oder große Investitionen einen wichtigen Beitrag für den Umweltschutz leisten. Indem sie Ladestationen zur Verfügung stellt, trägt sie zur steigenden Nutzung von Elektrofahrzeugen durch die Bürger bei.

Wo sollte die Ladestation aufgestellt werden? Welche Kriterien beeinflussen die Wahl des Standorts?

Die Wahl des geeigneten Standorts erfolgt im Austausch zwischen der Kommune und E.ON. Die Bedürfnisse der Bürger stehen dabei an erster Stelle. Wichtig ist, dass die Stationen gut sichtbar aufgebaut werden; dass sich an jede Ladestation zwei angrenzende, permanent barrierefreie Parkplätze anschließen; dass eine ausreichende Anschlussleistung, Bodenbeschaffenheit sowie eine gleichmäßige Verteilung der Ladestationen gewährleistet sind.

Wie sehen das Vorgehen und der zeitliche Rahmen aus? Wie lange dauert es, bis eine Kommune die ersten Ladestationen zur Verfügung stellen kann?

Die Umsetzung kann relativ schnell beginnen: Hat sich eine Kommune zu einer Kooperation im Bereich der Ladeinfrastruktur mit E.ON entschieden, wird zunächst nach passenden Standorten für die Ladestationen gesucht. Außerdem wird festgelegt, wie viele Ladestationen die Kommune bereitstellen möchte. Es wird außerdem gemeinsam ein Konzept erarbeitet, das festhält, wie die Stationen bestmöglich in Infrastruktur und bestehende Verkehrsplanungen der Kommune integriert werden können.

Was fördert die Bundesregierung, und wie kann eine Kommune davon profitieren?

Seit Anfang 2017 fördert die Bundesregierung, genauer das Bundesverkehrsministerium, den Aufbau von Normal- und Schnellladeinfrastruktur im öffentlich zugänglichen Bereich. Sowohl die Ladehardware (Ladesäulen, Wallboxen et cetera) als auch Installation und Netzanschluss werden gefördert. Förderfähig ist die Ladeinfrastruktur grundsätzlich dann, wenn sie öffentlich zugänglich ist, sechs Jahre betrieben wird und mit zertifiziertem Ökostrom beliefert wird.Die konkreten Fördervoraussetzungen finden Sie unter:

Link

Wie hoch ist die Förderung einer Ladeinfrastruktur?

Gefördert wird der Kauf, die Installation sowie der Netzanschluss. Für Ladehardware und Installation gilt eine Förderobergrenze von 6.000 Euro und für den Netzanschluss eine Obergrenze von 5.000 Euro (das Beispiel gilt für Ladestation Professional und Ladestation Display mit zwei Ladepunkten).

Wie sieht das Angebot von E.ON für Kommunen aus?

Sie als Kommune entscheiden sich dafür, die Ladehardware von E.ON errichten zu lassen.

E.ON übernimmt für Sie die aufwendige Beantragung der Fördermittel für Ladehardware, Netzanschluss und Installation. Sobald die Förderzusage von der Bundesregierung vorliegt –  in der Regel zwei bis drei Monate nach Beantragung – beginnt E.ON mit der Installation der Ladeinfrastruktur. Spätestens sechs Monate nach Förderzusage muss die Ladeinfrastruktur in Betrieb genommen werden.

Was muss eine Kommune tun, um die Förderung zu erhalten?

Sie als Kommune unterzeichnen eine Absichtserklärung, das Vorhaben mit E.ON umzusetzen. Damit erlauben Sie E.ON, die Förderung für Sie zu beantragen. Die Förderung gilt für Ihr Projekt und ist nicht auf andere übertragbar. Nach Inbetriebnahme weisen wir dem Fördermittelgeber die korrekte Verwendung der Fördermittel nach. Sie stellen sicher, dass die Ladestation mit Grünstrom beliefert wird und für mindestens sechs Jahre in Betrieb sein wird. E.ON Ihnen gerne ein passendes Angebot.

Was passiert, wenn ich keine Förderzusage erhalte?

Erhalten Sie keine Förderzusage, gibt es mehrere Möglichkeiten.

Möglichkeit 1: Sie setzen Ihr Vorhaben wie geplant mit E.ON um. Es gelten die dann zu verhandelnden Preise.

Möglichkeit 2: Sie verschieben Ihr Vorhaben, und E.ON nimmt am zweiten Förderaufruf, voraussichtlich 07/2016, für Sie teil.

Möglichkeit 3: Sie nehmen bedauerlicherweise Abstand von einer Umsetzung Ihres Vorhabens mit E.ON.

Kann ich an der Wallbox/der Ladesäule Strom verkaufen?

Ja. Sie können über den Tarif an der Ladesäule individuell entscheiden. Für unterschiedliche Kundengruppen können unterschiedliche Preise hinterlegt werden. Wir beraten Sie hier gerne, was marktübliche Preise sind, und hinterlegen die Preise für Ihre Ladestation in unserem IT-System. Die Abrechnung mit den Elektrofahrzeugnutzern übernimmt E.ON für Sie. Dafür ist ein zusätzlicher Servicevertrag erforderlich. Die Rückverrechnung der an der Ladesäule entstandenen Umsätze erfolgt quartalsweise auf ein Konto Ihrer Wahl.

Wer ist für die Stromversorgung am Standort der Ladestationen verantwortlich?

Die Stromversorgung können Sie selbst beauftragen oder E.ON mit der Belieferung betrauen. Die Kosten für den verbrauchten Strom der Ladesäule trägt der Betreiber der Ladesäule. Im Pachtmodell ist immer E.ON der Betreiber der Ladestation. Entscheiden Sie sich für das Kaufmodell, machen wir Ihnen gerne ein passendes Angebot mit zertifiziertem Ökostrom.

Was passiert, wenn die Station defekt ist oder ein Problem auftritt?

Sie können selbst entscheiden, welche technischen Services E.ON für Sie übernehmen soll und was in Ihrem Verantwortungsbereich liegt.

Kann jeder sein Auto an der Ladestation aufladen?

Ja, jeder Fahrer eines Elektroautos kann dieses an einer Ladestation aufladen. Die Ladestation ermöglicht einen diskriminierungsfreien Zugang zu zwei Ladepunkten. Der Steckertyp 2 ist im Jahr 2013 von der EU-Kommission als Standard festgelegt worden und universell für alle Elektroautos nutzbar. E.ON kann dem Elektrofahrzeugnutzer eine RFID-Ladekarte zur Verfügung stellen, die in ganz Deutschland sowie im Ausland das Laden von Elektroautos ermöglicht. Diese Karte ist keine Bedingung für die Nutzung der Ladestationen – auch RFID- und Ladekarten anderer Anbieter können genutzt werden. Für Kunden ohne Ladekarte besteht die Möglichkeit, direkt vor Ort eine Bezahlung vorzunehmen. Voraussetzung dafür ist eine Kreditkarte. Die Abwicklung erfolgt per mobile Website oder APP.